Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Leistungen. Ziel ist es, die Mundgesundheit zu erhalten oder zu verbessern.
Diese Leistungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Darauf weist ein Informationsblatt für Patienten des Gemeinsamen Bundesausschusses hin. „Das Angebot kann von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit einen Pflegegrad erhalten haben sowie von Menschen mit Behinderungen, die
Eingliederungshilfe beziehen.“ Welche Versorgung in Anspruch genommen werden kann, beschreibt das Informationsblatt.