Für alle, die die Erfahrung machen, dass ihre Angehörigen im Pflegheim nicht ausreichend und sorgfältig genug gepflegt werden, bietet unser Kooperationspartner BIVA  ausführliche Informationen zum Thema Pflegemängel. Dabei geht es zunächst um die Betreuungsleistungen, die nach den geltenden Landesrahmenverträgen angeboten werden müssen. Weiter gibt es eine Auflistung von möglichen Pflegemängeln und Hinweise dazu, wie man diese Mängel so auflistet und dokumentiert, dass man auf sich auf dieser Grundlage dagegen wehren kann. Schließlich informiert die BIVA darüber, welche Rechte bestehen, wenn man einen Pflegemangel nachweisen kann, wie diese Rechte um zusetzen sind und bietet dazu Unterstützung an.

Die ausführlichen Informationen finde Sie hier.