Rund 83.000 gesetzlich Versicherte, die an COPD erkrankt sind, werden derzeit in Disease-Management-Programmen behandelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dieses Programm nun an den neusten Stand des medizinischen Wissens angepasst und zum Beispiel folgende Änderungen beschlossen:

  • Empfehlungen zu den Arzneimitteln. Dabei wird die ärztliche Überwachung und Steuerung gestärkt, um die Therapie zeitnah an den individuellen Bedarf anzupassen.
  • Falls eine Langzeit-Sauerstofftherapie notwendig ist, soll sie mindestens 15 Stunden pro Tag durchgeführt werden.
  • Bei Operationen im Falle einer schweren COPD kann eine Lungentransplantation erwogen werden.
  • Patientinnen und Patienten sollen auch über die Gefahr des Passivrauchens und des Konsums von E-Zigaretten aufgeklärt werden. Es soll ermöglicht werden, einmalig Arzneimittel zur Tabakentwöhnung zu verordnen.

Bis die neuen Regelungen gelten, wird es bis ins nächste Jahr dauern: Sie werden nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Gibt es keine Einwände dagegen, treten sie – einschließlich der angepassten Dokumentationsvorgaben – am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses müssen dann die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Die ausführliche Meldung des Gemeinsamen Bundesausschusses dazu finden Sie hier: