Die Rechtslupe berichtet von einem hessischen Gerichtsentscheid, bei dem einem Querschnittsgelähmten der Anspruch auf ein Handbike zugesprochen wurde: „Versicherte haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen“. Die Krankenkasse hatte den Antrag auf ein Handbike abgelehnt. Das Gericht widersprach dem Verweis der Krankenkasse auf den kostengünstigeren Rollstuhl und verwies darauf, dass der Querschnittsgelähmte das elektrisch betriebene Handbike ohne fremde Unterstützung nutzen könnte. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 5. August 2021 – L 1 KR 65/20
Eine ausführliche Beschreibung des Falles stellt die Rechtslupe auf dieser Internetseite vor.