Ein gesetzlich Krankenversicherter hat nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts auch dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitragssatz mit Beginn seiner Mitgliedschaft erhöht wird. Das berichtet die Rechtslupe für Sozialrecht. Der ausführliche Artikel dazu ist hier zu finden.