Krankenhäuser sind verpflichtet, jährlich in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren.Die Daten fließen beispielsweise in sogenannte Kliniksuchmaschinen ein, die auf den Internetseiten von Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie Patientenorganisationen angeboten werden. Die Angaben lassen sich beispielsweise von Patientinnen und Patienten und einweisenden Ärztinnen und Ärzten nutzen, um Krankenhäuser zu vergleichen und auszuwählen.

Die Angaben lassen sich beispielsweise von Patientinnen und Patienten nutzen, um Krankenhäuser zu vergleichen und auszuwählen.

Qualitätsberichte in Krankenhaus-Vergleichsportalen

Wer ein Krankenhaus sucht und verschiedene Häuser miteinander vergleichen möchte, muss nicht unbedingt mehrere Qualitätsberichte lesen. Wesentlich komfortabler sind Krankenhaus-Suchmaschinen, auch Krankenhaus-Vergleichsportale genannt. Davon gibt es im Internet eine ganze Reihe. Sie werden zum Beispiel von gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden angeboten, aber auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, privaten Krankenversicherern und großen Patienten- und Verbraucherorganisationen in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung. Hier einige ausgewählte Links:

Verzeichnis der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Landeskrankenhausgesellschaften

www.weisse-liste.de der Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit Patientenorganisationen

www.aok.de/krankenhaussuche im Gesundheitsnavigator der AOK

www.barmer-kliniksuche.de der BARMER

www.bkk-klinikfinder.de der Betriebskrankenkassen

www.dak-klinikfinder.de der DAK-Gesundheit

www.hkk-krankenhauslotse.de der hkk

klinikfinder.hek.de der HEK – Hanseatischen Krankenkasse

klinikfuehrer.tk.de/ der Techniker Krankenkasse

www.vdek-kliniklotse.de des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)

weisse-liste.krankenhaus.kkh.de/ der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH

Quelle dieser Informatonen: Gemeinsamer Bundesausschuss